Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, einschließlich Begründung, Umweltbericht und weiterer relevanter Unterlagen, kann jede Person bis einschließlich Sonntag, 24.08.2025, beim Regionalverband Nordschwarzwald Stellung nehmen.
Kurzinformation zur Stellungnahme beim Regionalverband Nordschwarzwald
zu dem geplanten Windindustriepark Buchwald (Remchingen)
Der aktuelle Planungsstand sieht vor, dass etwa 30 % der ursprünglich als geeignet bewerteten Flächen, konkret jene inneralb der Wasserschutzzone II, bereits aus dem Vorhaben herausgenommen wurden. Diese Anpassung erfolgte aufgrund der besonderen Bedeutung des Grundwasserschutzes und der Sensibilität des betroffenen Gebietes für die Trinkwasserversorgung. Dennoch bleiben wesentliche Flächen, insbesondre angrenzend an die Wasserschutzzone II, weiterhin als mögliche Standorte vorgesehen.
Um diesen geplanten Standort weiter kritisch zu hinterfragen, bitten wir um Eure Unterstützung.
Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, einschließlich Begründung, Umweltbericht und weiterer relevanter Unterlagen, kann jede Person bis einschließlich Sonntag, 24.08.2025, beim Regionalverband Nordschwarzwald Stellung nehmen.
Der überarbeitete Planentwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie weiterer relevanter Unterlagen (einschließlich der Synopse der Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsrunde) wird im Zeitraum von Montag, dem 21. Juli 2025, bis einschließlich Sonntag, dem 24. August 2025, kostenfrei online zur Einsicht bereitgestellt.
Sämtliche Dokumente sind unter der Überschrift „Beteiligungsdokumente Teilregionalplan Windenergie (2. Offenlage)“ aufgeführt.
Besonders hervorzuheben sind folgende Dokumente:
Die Stellungnahme soll vorrangig über das Formular auf der Internetseite Online-Beteiligung eingereicht werden. Hierzu ist eine Registrierung notwendig.
Allerdings wurde auch folgende E-Mail-Adresse angegeben: stellungnahmen@rvnsw.de
Es ist wichtig Eure persönlichen Daten zu übermitteln. Des Weiteren können die Stellungnahmen auch zur Niederschrift gegenüber dem Regionalverband
Nordschwarzwald während der Sprechzeiten vorgebracht werden.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die geänderten Planinhalte beschränkt, es sei denn, es liegen Erkenntnisse vor, die zum Zeitpunkt des ersten Planentwurfs (2024) noch nicht bekannt waren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Themas eingereicht werden können.
Wir bitten alle Betroffenen und Interessierten darum, im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben einzureichen, wonach der Buchwald als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden soll.
Bitte gebt dabei unbedingt folgenden Hinweis an:
WE4 Remchingen, Vorranggebiet Buchwald.
Die wichtigsten Argumente gegen den Standort Buchwald als Windindustriepark sind unten zusammengefasst und können für Stellungnahmen verwendet werden. Besonders bedeutsam ist dabei der Grundwasserschutz. Ideal wäre eine Stellungnahme pro Themengebiet, jeweils in einer gesonderten Email, um viel Aufmerksamkeit zu erreichen.
Der Buchwald (Remchingen) ist durch das Vorkommen von Karst- und Kluft-Grundwasserleitern gekennzeichnet, welche zu erhöhten Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers führen und im Falle einer Kontamination eine rasche Ausbreitung bis zu den Fassungen ermöglichen. Aus diesem Grund wurde die Ausdehnung der Wasserschutzzone II vorgenommen. Für die Wasserschutzzone III sind insbesondere vor diesem Hintergrund strengere Ersatzkriterien zum Schutz des Grundwassers erforderlich, da bei den hohen Fließgeschwindigkeiten eine Verunreinigung in Zone III sehr wahrscheinlich auch die Wasserschutzzone II beeinträchtigen würde. Durch die Vergrößerung der Zone II befindet sich die geplante Windindustrieanlage WEA 02 nun in einem Gebiet, das für eine Baugenehmigung nicht mehr geeignet erscheint.
Die geplante Windindustrieanlage WEA 03 grenzt unmittelbar an die Wasserschutzzone II. Eine mögliche Kontamination im Bereich der Windindustrieanlage WEA 03 könnte somit ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Wasserschutzzone II haben.
Bezugnehmend auf die bereits eingereichten Stellungnahmen 135, 1265 sowie 136, 1266 (Stellungnahme ID 34, Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 9, LGRB) weise ich auf die besondere Situation hin.
Angesichts der Erweiterung der Wasserschutzzone II sowie der speziellen hydrogeologischen Gegebenheiten im Buchwald (Remchingen) – mit hohen Fließgeschwindigkeiten und der unmittelbaren Nachbarschaft der Wasserschutzzonen II und III – ersuche ich um eine fachliche Einschätzung, ob eine nachteilige Veränderung der Grundwasserqualität und -quantität ausgeschlossen werden kann und ob das damit verbundene Risiko als vertretbar einzustufen ist.
Die geplante Wildbrücke mit Baukosten von rund 10 Millionen Euro soll den Hermanns Grund und den Buchwald verbinden und ist Teil einer seit 2007 vorgesehenen Maßnahme. Dieses Vorhaben ist dem Regionalverband Nordschwarzwald, dem Landratsamt, der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Bundesregierung bekannt. Die Brücke rangiert unter ähnlichen Projekten auf Platz 10 von 125 und verbindet den internationalen Wildtierkorridor Schwarzwald mit dem Kraichgau. Sie dient dazu, Gefahrenpunkte für Wildtiere auf ihren Wanderwegen zu reduzieren. Das Planfeststellungsverfahren wurde abgeschlossen; ein Baubeginn ist für 2025/2026 vorgesehen. Die Nutzung der Wildbrücke ist Teil des Korridors Schwarzwald-Kraichgau und unterstützt die Wiedervernetzung von Lebensräumen für verschiedene Tierarten wie Wildkatzen, Rehe, Füchse, Dachse, Kleinsäuger und Amphibien. Außerdem leistet die Brücke einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Verminderung von Wildunfällen auf der stark befahrenen Autobahn A8. Die internationale Trasse führt durch den Buchwald, in dem der Bau von Windindustrieanlagen geplant ist.
Es wird darum gebeten, sicherzustellen, dass der Bau, der Betrieb und ein gegebenenfalls späterer Rückbau der Windindustrieanlagen im Buchwald die Wiedervernetzung der Lebensräume für die genannten Tierarten nicht beeinträchtigen.
Im Buchwald (Remchingen) lässt sich eine bemerkenswerte Vielfalt an Vogelarten beobachten, wobei insbesondere der stark gefährdete Grauspecht (Picus canus) und der Rotmilan herausragen. Beide nutzen das naturnahe Waldgebiet als Lebensraum und zum Brüten, Dies weist den Buchwald (Remchingen) als bedeutenden Brutstandort aus. Zudem beherbergt das Gebiet zahlreiche weitere Spechte wie Schwarz-, Grün-, Mittel- und Buntspecht. Der hohe Bestand alter Bäume bietet diesen Standvögeln ideale Brutbedingungen. Laut Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) ist der Buchwald offiziell als bestätigte Brutstätte gelistet.
Der geplante Windindustriepark birgt für diese Vögel erhebliche Risiken: Sowohl Lebensraumverluste als auch Störungen können die Bestände von Grauspecht und Rotmilan beeinträchtigen. Für den Erhalt ihrer Populationen ist es deshalb zentral, die Brutgebiete im Buchwald (Remchingen) zu schützen. Das spezifische Jagdverhalten des Rotmilans gibt außerdem Hinweise auf seine bevorzugten Bruthabitate.
Neben der vielfältigen Vogelwelt sind im Buchwald (Remchingen) zahlreiche Wildtierarten beheimatet, darunter Rehe, Wildschweine, Füchse, Dachse und Hasen sowie seltene Arten wie Wildkatze und Luchs. Besonders Wildkatzen sind auf störungsarme Lebensräume angewiesen; Bau und Betrieb von Windenergieanlagen könnten jedoch ihren Rückzugsort gefährden. Deshalb müssen diese Faktoren bei der Planung solcher Projekte sorgfältig berücksichtigt werden.
Zum Schutz der Wildkatzenpopulation sind verschiedene Maßnahmen wichtig: Vernetzung von Lebensräumen durch grüne Korridore, Schutz und Pflege von naturnahen Wäldern, Reduzierung von Verkehrsbarrieren mit Wildbrücken und Unterführungen sowie ein umfassendes Monitoring durch Methoden wie die Baldrian-Lockstockmethode. Alle diese Aspekte tragen dazu bei, die Tierwelt des Buchwalds und insbesondere die bedrohten Vogelarten langfristig zu erhalten.Angesichts der Erweiterung der Wasserschutzzone II sowie der speziellen hydrogeologischen Gegebenheiten im Buchwald (Remchingen) – mit hohen Fließgeschwindigkeiten und der unmittelbaren Nachbarschaft der Wasserschutzzonen II und III – ersuche ich um eine fachliche Einschätzung, ob eine nachteilige Veränderung der Grundwasserqualität und -quantität ausgeschlossen werden kann und ob das damit verbundene Risiko als vertretbar einzustufen ist.
Windindustrieanlagen verursachen Geräuschemissionen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Windindustrieanlagen wird jedoch nicht berücksichtigt, dass die an den Buchwald angrenzenden Gemeinden bereits durch weitere Lärmquellen wie den Straßenverkehr auf der A8 und B10 sowie durch den Schienenverkehr belastet sind. Insbesondere der Verkehrslärm bleibt bei der Bewertung technischer Lärmemissionen im Genehmigungsprozess unberücksichtigt. Nach Auskunft des Umweltamtes werden verkehrs- und technischer Lärm separat und unabhängig voneinander beurteilt. In der Praxis jedoch addieren sich diese Lärmquellen, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner in den angrenzenden fünf Ortschaften, die alle nahe am Mindestabstand zum geplanten Windindustriepark befinden, einer deutlich erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt wären.
Des Weiteren gibt es vermutlich kaum Erfahrungswerte von Windindustrieanlagen in der geplanten Gesamthöhe von ca. 270 Meter (dies sind gemäß Recherche eine der Ersten in Deutschland). Die Planung der angrenzenden Autobahn A8 erfolgte auch auf theoretischen Berechnungen – die Realität zeigt allerdings eine andere Situation.
Die ausgewiesene Vorrangfläche im Buchwald befindet sich innerhalb eines intakten, über Jahrzehnte gewachsenen Mischwaldgebiets, das einen bedeutenden Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt. Ferner dient der Buchwald auch als Naherholungsgebiet weit über die fünf angrenzenden Gemeinden hinaus. Der mögliche Bau von Windindustrieanlagen würde umfangreiche Rodungsmaßnahmen erfordern und somit erhebliche Veränderungen des Buchwalds nach sich ziehen. Die dabei entstehenden hohen Temperaturen auf den bis zu fünf Meter breiten, geschotterten Zufahrtswegen sowie an den Standorten der Anlagen könnten die zusätzliche Austrocknung des Waldes begünstigen. Angesichts der Bedeutung des Waldes für den regionalen Wasserkreislauf und der Gewinnung von Trinkwasser in diesem Gebiet sollte dem Schutz dieser Fläche besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Des Weiteren gibt es vermutlich kaum Erfahrungswerte von Windindustrieanlagen in der geplanten Gesamthöhe von ca. 270 Meter (dies sind gemäß Recherche eine der Ersten in Deutschland). Die Planung der angrenzenden Autobahn A8 erfolgte auch auf theoretischen Berechnungen – die Realität zeigt allerdings eine andere Situation.